Barrierefreiheit – eine digitale Welt für alle

Die digitale Welt ist fester Bestandteil unseres Alltags. Sie ermöglicht uns den Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen – sei es durch Websites, mobile Apps, Streamingdienste oder E-Commerce-Plattformen. Doch dieser Zugang bleibt vielen Menschen verwehrt, insbesondere solchen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an, das darauf abzielt, den digitalen Raum für alle zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit Jenny hält einen Laptop

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein Gesetz, das in Deutschland und Österreich die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, zugänglich zu machen. Es soll Barrieren abbauen, damit Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen diese Angebote ebenso nutzen können wie alle anderen. Dies betrifft digitale Produkte wie Software, Websites, Apps, E-Books, Online-Kurse, Streamingdienste und digitale Gesundheitsdienste.

Was sind digitale Produkte und Dienstleistungen?

Digitale Produkte umfassen eine breite Palette von Inhalten und Tools, die online oder offline zugänglich sind. Dazu gehören:

  • Software & Apps
  • E-Books
  • Online-Kurse und digitale Lernmaterialien
  • Musik und Audiodateien
  • Filme und Videos
  • Digitale Kunst und Medien
  • Spiele
  • Websites
  • Mitgliedschaften
  • Virtuelle Währung

Digitale Dienstleistungen umfassen ebenfalls ein breites Spektrum:

  • Cloud-Dienste
  • Streaming-Plattformen
  • E-Commerce-Websites
  • Digitale Marketing-Dienstleistungen
  • Web- und App-Entwicklung
  • Online-Bildung und E-Learning
  • Digitale Gesundheitsdienste
  • Soziale Netzwerke

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG richtet sich an alle Unternehmen und Anbieter, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten. Das betrifft sowohl große als auch kleine Unternehmen. Dazu gehören:

  • Websites
  • Mobile Apps
  • Software
  • E-Books
  • Online-Banking-Dienste
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten

Ausnahmen

Nicht alle Unternehmen sind vom BFSG betroffen. Hier sind einige Ausnahmen:

  • Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro
  • B2B-Unternehmen (Business-to-Business)
  • Privatpersonen

Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wurden, unterliegen ebenfalls besonderen Regelungen und müssen nicht rückwirkend angepasst werden. Diese Ausnahme gibt Unternehmen etwas Zeit, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, sollte aber nicht als Dauerlösung angesehen werden.

Wer profitiert von der Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit verbessert das digitale Erlebnis für alle Nutzer. Hier sind einige der wichtigsten Gruppen, die von barrierefreien Inhalten und Dienstleistungen profitieren:

  • Menschen mit Behinderungen: Dazu gehören Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie Menschen mit kognitiven Behinderungen. Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen diesen Menschen den Zugang zu wichtigen Informationen, Diensten und Kommunikationsmöglichkeiten.
  • Ältere Menschen: Mit zunehmendem Alter können das Seh- oder Hörvermögen nachlassen. Barrierefreie Websites mit gut lesbarer Schrift, klaren Kontrasten und einfacher Navigation sind für ältere Nutzer von Vorteil.
  • Menschen mit temporären Einschränkungen: Barrierefreiheit hilft auch Menschen, die vorübergehend eingeschränkt sind, beispielsweise durch eine Verletzung oder in Situationen, in denen sie keine Maus nutzen können.
  • Alle Nutzer: Barrierefreiheit verbessert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit einer Website oder App. Klare Strukturen, einfache Navigation und gut lesbare Inhalte kommen letztlich jedem zugute.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Um eine barrierefreie Gestaltung sicherzustellen, wurden internationale Standards entwickelt, die unter dem Begriff Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bekannt sind. Diese Richtlinien legen fest, wie Webinhalte so gestaltet werden können, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Sie basieren auf vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für jeden Nutzer zugänglich sein. Das bedeutet, dass beispielsweise für Bilder Textalternativen bereitgestellt werden müssen, damit blinde Menschen die Inhalte erfassen können.
  2. Bedienbarkeit: Alle Benutzeroberflächen und Navigationselemente müssen leicht bedienbar sein. Eine Website sollte zum Beispiel nur mit der Tastatur navigierbar sein, da nicht jeder eine Maus verwenden kann.
  3. Verständlichkeit: Die Informationen auf einer Website müssen leicht verständlich und logisch aufgebaut sein. Sowohl die Sprache als auch die Struktur der Inhalte spielen hier eine Rolle.
  4. Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit verschiedenen Technologien, wie Screenreadern oder älteren Browsern, zuverlässig funktionieren.

Fazit: Social Media ist ein Must-have für dein Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt eine großartige Möglichkeit dar, deine Website zukunftssicher und für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, Menschen mit Einschränkungen zu helfen, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Wenn du Unterstützung bei der Umgestaltung deiner Website brauchst oder mehr über das Thema erfahren möchtest, bieten wir dir gerne ein kostenloses Beratungsgespräch an. Gemeinsam machen wir deine Website EINSigartig und fit für die Zukunft!

Hey… konnten wir mit diesem Blogbeitrag nicht all deine Fragen zum Thema Barrierefreiheit klären? Dann kontaktiere uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch oder schreib uns über Facebook oder Instagram! Informiere dich über weitere spannende Themen in unseren anderen Blogartikeln!

Vorheriger Beitrag
Social Media Statistiken Österreich